Erfüllung steuerlicher Pflichten

Steuerberaterinnen und Steuerberater

  • geben Rat und Auskunft in allen Steuerangelegenheiten
  • erstellen Gutachten
  • fertigen die privaten und die betrieblichen Steuererklärungen an
  • übernehmen die Buchführung
  • erstellen die Lohnabrechnung- und buchführung
  • fertigen die Einnahme-Überschussrechnung an
  • erstellen den Jahresabschluss (Handelsbilanz/Steuerbilanz)

Durchsetzung der Rechte

Steuerberaterinnen und Steuerberater

  • stellen Anträge
  • prüfen Steuerbescheide
  • unterstützen bei Betriebsprüfungen
  • verhandeln mit Behörden
  • legen Einsprüche ein
  • vertreten vor Finanzgerichten und dem Bundesgerichtshof
  • vertreten vor den Verwaltungsgerichten in Steuersachen
  • vertreten in Steuerstrafsachen und Bußgeldverfahren

Unterstützung von Entscheidungen

Steuerberaterinnen und Steuerberater helfen ihren Mandanten mit Rat und Auskunft bei der Vorbereitung wichtiger Entscheidungen im privaten und betrieblichen Bereich.

Sie beraten ihre Mandanten z.B. bei

  • der privaten oder der betrieblichen Kapitalanlage
  • Vermietungen und Verpachtungen
  • Altersvorsorgeplanung
  • Schenkungen und Erbschaften

Sie unterstüzen ihre Mandanten bei unternehmerischen Entscheidungen, z.B.

  • Unternehmensgründung
  • Rechtsformwahl oder Rechtsformwechsel
  • Aufbau und Führung des Rechnungswesens
  • Früherkennung und Vermeidung von betrieblichen Krisen
  • Unternehmenssanierung
  • Unternehmensnachfolge

Sie führen Unternehmensbewertungen durch und erstellen

  • betriebswirtschaftliche Auswertungen und
  • Kosten-, Investitions- und Rentabilitätsrechnungen

und bereiten die Unternehmen vor

  • auf § 18 KWG
  • auf das Rating (Basel II)

und, und, und...

Im Rahmen der vereinbaren Tätigkeiten sind Steuerberaterinnen und Steuerberater tätig als

  • Treuhänder
  • Vermögens-, Grundstücks- oder Hausverwalter
  • Beirat oder Aufsichtsrat
  • Vormund
  • Betreuer
  • Insolvenzverwalter
  • Schiedsrichter
  • Sachverständiger
  • Gutachter

Steuerberaterinnen und Steuerberater übernehmen gesetzliche und freiwillige Prüfungen wie

  • Gründungsprüfungen
  • freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen
  • Sonderprüfungen nach § 142 ff. AktG
  • Plausibilitätsprüfungen im Hinblick auf § 18 KWG
  • Prüfungen nach § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung

Steuerberaterinnen und Steuerberater sind in ihrer Berufsausübung

  • unabhängig
  • eigenverantwortlich
  • gewissenhaft