Erfüllung
steuerlicher Pflichten
Steuerberaterinnen und Steuerberater
- geben Rat und Auskunft in allen Steuerangelegenheiten
- erstellen Gutachten
- fertigen die privaten und die betrieblichen
Steuererklärungen an
- übernehmen die Buchführung
- erstellen die Lohnabrechnung- und buchführung
- fertigen die Einnahme-Überschussrechnung
an
- erstellen den Jahresabschluss (Handelsbilanz/Steuerbilanz)
Durchsetzung der
Rechte
Steuerberaterinnen und Steuerberater
- stellen Anträge
- prüfen Steuerbescheide
- unterstützen bei Betriebsprüfungen
- verhandeln mit Behörden
- legen Einsprüche ein
- vertreten vor Finanzgerichten und dem Bundesgerichtshof
- vertreten vor den Verwaltungsgerichten
in Steuersachen
- vertreten in Steuerstrafsachen und Bußgeldverfahren
Unterstützung
von Entscheidungen
Steuerberaterinnen und Steuerberater helfen ihren Mandanten
mit Rat und Auskunft bei der Vorbereitung wichtiger Entscheidungen
im privaten und betrieblichen Bereich.
Sie beraten ihre Mandanten z.B. bei
- der privaten oder der betrieblichen Kapitalanlage
- Vermietungen und Verpachtungen
- Altersvorsorgeplanung
- Schenkungen und Erbschaften
Sie unterstüzen ihre Mandanten bei unternehmerischen
Entscheidungen, z.B.
- Unternehmensgründung
- Rechtsformwahl oder Rechtsformwechsel
- Aufbau und Führung des Rechnungswesens
- Früherkennung und Vermeidung von betrieblichen
Krisen
- Unternehmenssanierung
- Unternehmensnachfolge
Sie führen Unternehmensbewertungen durch
und erstellen
- betriebswirtschaftliche Auswertungen und
- Kosten-, Investitions- und Rentabilitätsrechnungen
und bereiten die Unternehmen vor
- auf § 18 KWG
- auf das Rating (Basel II)
und, und, und...
Im Rahmen der vereinbaren
Tätigkeiten sind Steuerberaterinnen und Steuerberater
tätig als
- Treuhänder
- Vermögens-, Grundstücks- oder
Hausverwalter
- Beirat oder Aufsichtsrat
- Vormund
- Betreuer
- Insolvenzverwalter
- Schiedsrichter
- Sachverständiger
- Gutachter
Steuerberaterinnen und Steuerberater übernehmen
gesetzliche und freiwillige Prüfungen
wie
- Gründungsprüfungen
- freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen
- Sonderprüfungen nach § 142 ff.
AktG
- Plausibilitätsprüfungen im Hinblick
auf § 18 KWG
- Prüfungen nach § 16 der Makler-
und Bauträgerverordnung
Steuerberaterinnen und Steuerberater sind
in ihrer Berufsausübung
- unabhängig
- eigenverantwortlich
- gewissenhaft